Kreative Tätigkeit wird rechtlich auf vielfältige Weise geschützt. Man sagt, nur so lasse sich genügend Anreiz schaffen, damit Menschen überhaupt kreativ tätig werden. Das Recht schafft also Ausschließlichkeitsrechte, die Urheberinnen, Erfinderinnen und Entwicklerinnen exklusiv zustehen und ihnen ermöglichen, ihre geistigen Erzeugnisse zu verkaufen („monetarisieren“) und davon zu leben.
Dieser Schutz stößt an seine Grenzen in einer Gesellschaft, die aufgrund endlicher Ressourcen zunehmend dazu übergeht, in Kreisläufen zu denken und dieselben Produkte immer wieder zu nutzen, zu reparieren, zu „upcyclen“. Soweit dabei kreative Tätigkeit im Spiel ist, steht das Recht vor einer schwierigen Entscheidung: Sollen die Kreativen nur einmal (am Anfang des Kreislaufs) beteiligt werden und danach zusehen müssen, wie ihre Werke in immer verschiedenen Formen zirkulieren? Oder sollen Kreative Kontrolle darüber behalten, was mit ihren Werken im Lebenszyklus eines Produkts geschieht – wodurch die Kreislaufwirtschaft aber zumindest verlangsamt und verteuert wird?
Diese Frage stellt sich dem Recht mit zunehmender Dringlichkeit, und es gibt noch keine einheitliche oder gar richtige Antwort darauf. Gesucht sind originelle neue Ideen, wie man Kreativitätsschutz und Kreislaufwirtschaft unter einen Hut bringt. Muss das Recht geändert werden? Bedarf es eines Appells an die Politik? Was können zivilgesellschaftliche Akteure tun? Diese und viele weitere Perspektiven könnten Lösungsansätze erbringen.

